Der Wechsel ist weniger Aufwand, als die meisten befürchten
Die häufigste Bremse beim Verwalterwechsel ist nicht die Zufriedenheit, sondern die Sorge vor dem Aufwand. Den größten Teil übernehmen wir.
Vier Schritte
Kennenlernen
Gespräch mit Beirat oder Eigentümern, Blick auf Gebäude, letzte Abrechnung und Beschlusslage. Kostenfrei und unverbindlich.
Angebot und Vertrag
Schriftliches Angebot mit klar benannten Leistungen, Vergütung und Laufzeit. Was nicht im Grundhonorar steckt, steht mit Preis daneben.
Beschluss
Bestellung und Verwaltervertrag werden in der Eigentümerversammlung beschlossen. Beschlussvorschläge und Unterlagen liefern wir zu.
Übernahme
Wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an, gleichen sie mit der Beschluss-Sammlung ab und übernehmen Konten, Verträge und Vorgänge zum Stichtag.
Kurz beantwortet
„Wir sind mitten im Wirtschaftsjahr.“
Ein Wechsel ist nicht nur zum Jahresende möglich. Läuft die Bestellung aus oder endet sie vorzeitig, kann die Gemeinschaft auch unterjährig neu bestellen. Die Abrechnung des angebrochenen Jahres grenzen wir sauber ab.
„Der alte Verwalter rückt nichts heraus.“
Der bisherige Verwalter ist zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen verpflichtet. Wir fordern sie an, dokumentieren, was fehlt, und sagen Ihnen, wenn rechtliche Schritte nötig würden.
„Wir haben keinen Beirat.“
Auch ohne Verwaltungsbeirat lässt sich wechseln. Wir sprechen dann direkt mit den Eigentümern.
„Wird das teurer?“
Möglich. Eine Verwaltung, die zu knapp kalkuliert ist, kostet die Gemeinschaft an anderer Stelle mehr, etwa bei Instandhaltung, Versicherungsfällen oder Beschlüssen, die liegen bleiben. Wir legen offen, was unsere Vergütung abdeckt.
Wechsel besprechen
Ein kurzes Telefonat reicht für eine erste Einschätzung.