Erstverwaltung mit Zufriedenheitsgarantie
Die Übergabe entscheidet, wie Erwerber über Ihr Projekt sprechen. Wir sorgen dafür, dass die Verwaltung am ersten Tag funktioniert, und stehen mit einer Garantie dafür ein, die den Eigentümern zugutekommt.
Der Erstverwalter prägt das Bild Ihres Projekts
Läuft die erste Abrechnung schief, wird die erste Versammlung chaotisch oder bleiben Mängelmeldungen liegen, landet der Ärger beim Bauträger, auch wenn er ihn nicht verursacht hat.
Wir übernehmen die Erstverwaltung so, dass Erwerber vom ersten Tag an eine geordnete, erreichbare und unabhängige Verwaltung erleben. Das entlastet Ihren Vertrieb und Ihre Gewährleistungsabteilung.


Von der Bauphase bis zum Ende der Erstbestellung
Projekt kennenlernen
Durchsicht der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auf Verwaltbarkeit, Kostenverteilung und Praxistauglichkeit.
Verwaltung aufsetzen
Erster Wirtschaftsplan, Konten der Gemeinschaft, Versorger-, Wartungs- und Versicherungsverträge, Hausmeister und Reinigung.
Erwerber begrüßen
Begrüßungsunterlagen, Portalzugang für jede Einheit, ein fester Ansprechpartner. Dokumentation des Gemeinschaftseigentums mit Fotos.
Erste Versammlung
Vorbereitung, Leitung und Protokoll der ersten Eigentümerversammlung, Wahl des Verwaltungsbeirats, Beschluss-Sammlung.
Gewährleistung begleiten
Mängel erfassen, melden und nachverfolgen. Gegenüber jedem Beteiligten, auch gegenüber dem Bauträger.
Was der Premiumvertrag zusätzlich enthält
| Leistung | Erstverwaltung Standard | Bauträger-Premiumvertrag |
|---|---|---|
| Kaufmännische und technische WEG-Verwaltung | Enthalten | Enthalten |
| Eigentümerportal für jede Einheit | Enthalten | Enthalten, ab Übergabe |
| Durchsicht von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vor Beurkundung | Nicht enthalten | Enthalten |
| Erster Wirtschaftsplan als Grundlage für den Vertrieb | Nach Bestellung | Vor Vertriebsstart |
| Aufsetzen von Versorger-, Wartungs- und Dienstleisterverträgen | Nach Bestellung | Vor Übergabe |
| Begrüßungsunterlagen und Erstkontakt mit jedem Erwerber | Nicht enthalten | Enthalten |
| Fotodokumentation des Gemeinschaftseigentums bei Übergabe | Nicht enthalten | Enthalten |
| Zufriedenheitsgarantie zugunsten der Eigentümer | Nicht enthalten | Enthalten |
Vergütung und Leistungsumfang erhalten Sie als individuelles Angebot, abgestimmt auf Größe und Zeitplan Ihres Projekts.
Wenn die Eigentümer sich trennen wollen, machen wir es ihnen leicht
Eine Gemeinschaft kann ihren Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate später, und für diese Zeit kann der Verwalter seine Vergütung grundsätzlich weiter verlangen. Unsere Garantie geht darüber hinaus.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Verwaltervertrags.
Die ersten zwölf Monate nach der ersten Eigentümerversammlung.
Die Eigentümer beschließen in diesem Zeitraum unsere Abberufung. Gründe müssen sie nicht nennen.
Wir verzichten auf jede Vergütung ab dem Monat nach dem Beschluss und übergeben alle Unterlagen vollständig, digital und kostenfrei an den Nachfolger.
Die Garantie wird im Verwaltervertrag zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbart. Gesetzliche Rechte der Eigentümer, insbesondere die jederzeitige Abberufung nach § 26 Abs. 3 WEG, bleiben unberührt.
Wir arbeiten für die Eigentümer, nicht für den Bauträger
Das klingt für einen Bauträger zunächst unbequem. Tatsächlich ist es der Grund, warum Erwerber einer Erstverwaltung vertrauen.
- Mängel am Gemeinschaftseigentum melden und verfolgen wir gegenüber jedem Beteiligten, auch gegenüber Ihnen.
- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären die Erwerber selbst. Wir unterstützen mit Begehung und Protokoll.
- Die Erstbestellung läuft höchstens drei Jahre, so sieht es das Gesetz vor. Danach entscheiden die Eigentümer frei.


Stellen Sie uns Ihr Projekt vor
Einheiten, geplanter Übergabetermin, Stand der Teilungserklärung. Wir melden uns mit einer Einschätzung.