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Luftaufnahme eines Neubauprojekts mit Kran
Start / Für Bauträger Bauträger-Premiumvertrag

Erstverwaltung mit Zufriedenheits­garantie

Die Übergabe entscheidet, wie Erwerber über Ihr Projekt sprechen. Wir sorgen dafür, dass die Verwaltung am ersten Tag funktioniert, und stehen mit einer Garantie dafür ein, die den Eigentümern zugutekommt.

Ausgangslage

Der Erstverwalter prägt das Bild Ihres Projekts

Läuft die erste Abrechnung schief, wird die erste Versammlung chaotisch oder bleiben Mängelmeldungen liegen, landet der Ärger beim Bauträger, auch wenn er ihn nicht verursacht hat.

Wir übernehmen die Erstverwaltung so, dass Erwerber vom ersten Tag an eine geordnete, erreichbare und unabhängige Verwaltung erleben. Das entlastet Ihren Vertrieb und Ihre Gewährleistungsabteilung.

Neubau-Mehrfamilienhaus mit moderner FassadeNeue Hauseingangstür mit Edelstahlgriff
Ablauf

Von der Bauphase bis zum Ende der Erstbestellung

Vor Fertigstellung

Projekt kennenlernen

Durchsicht der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auf Verwaltbarkeit, Kostenverteilung und Praxistauglichkeit.

Vor Übergabe

Verwaltung aufsetzen

Erster Wirtschaftsplan, Konten der Gemeinschaft, Versorger-, Wartungs- und Versicherungsverträge, Hausmeister und Reinigung.

Übergabe

Erwerber begrüßen

Begrüßungsunterlagen, Portalzugang für jede Einheit, ein fester Ansprechpartner. Dokumentation des Gemeinschaftseigentums mit Fotos.

Erstes Jahr

Erste Versammlung

Vorbereitung, Leitung und Protokoll der ersten Eigentümerversammlung, Wahl des Verwaltungsbeirats, Beschluss-Sammlung.

Während der Erstbestellung

Gewährleistung begleiten

Mängel erfassen, melden und nachverfolgen. Gegenüber jedem Beteiligten, auch gegenüber dem Bauträger.

Leistungsvergleich

Was der Premiumvertrag zusätzlich enthält

LeistungErstverwaltung StandardBauträger-Premiumvertrag
Kaufmännische und technische WEG-VerwaltungEnthaltenEnthalten
Eigentümerportal für jede EinheitEnthaltenEnthalten, ab Übergabe
Durchsicht von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vor BeurkundungNicht enthaltenEnthalten
Erster Wirtschaftsplan als Grundlage für den VertriebNach BestellungVor Vertriebsstart
Aufsetzen von Versorger-, Wartungs- und DienstleisterverträgenNach BestellungVor Übergabe
Begrüßungsunterlagen und Erstkontakt mit jedem ErwerberNicht enthaltenEnthalten
Fotodokumentation des Gemeinschaftseigentums bei ÜbergabeNicht enthaltenEnthalten
Zufriedenheitsgarantie zugunsten der EigentümerNicht enthaltenEnthalten

Vergütung und Leistungsumfang erhalten Sie als individuelles Angebot, abgestimmt auf Größe und Zeitplan Ihres Projekts.

Zufriedenheitsgarantie

Wenn die Eigentümer sich trennen wollen, machen wir es ihnen leicht

Eine Gemeinschaft kann ihren Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate später, und für diese Zeit kann der Verwalter seine Vergütung grundsätzlich weiter verlangen. Unsere Garantie geht darüber hinaus.

Wer profitiert

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Verwaltervertrags.

Zeitraum

Die ersten zwölf Monate nach der ersten Eigentümerversammlung.

Auslöser

Die Eigentümer beschließen in diesem Zeitraum unsere Abberufung. Gründe müssen sie nicht nennen.

Unsere Leistung

Wir verzichten auf jede Vergütung ab dem Monat nach dem Beschluss und übergeben alle Unterlagen vollständig, digital und kostenfrei an den Nachfolger.

Die Garantie wird im Verwaltervertrag zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbart. Gesetzliche Rechte der Eigentümer, insbesondere die jederzeitige Abberufung nach § 26 Abs. 3 WEG, bleiben unberührt.

Unabhängigkeit

Wir arbeiten für die Eigentümer, nicht für den Bauträger

Das klingt für einen Bauträger zunächst unbequem. Tatsächlich ist es der Grund, warum Erwerber einer Erstverwaltung vertrauen.

  • Mängel am Gemeinschaftseigentum melden und verfolgen wir gegenüber jedem Beteiligten, auch gegenüber Ihnen.
  • Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären die Erwerber selbst. Wir unterstützen mit Begehung und Protokoll.
  • Die Erstbestellung läuft höchstens drei Jahre, so sieht es das Gesetz vor. Danach entscheiden die Eigentümer frei.
Rohbau eines Mehrfamilienhauses mit Gerüst aus der LuftNeues Wohnquartier aus der Luft
Für Bauträger

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor

Einheiten, geplanter Übergabetermin, Stand der Teilungserklärung. Wir melden uns mit einer Einschätzung.

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